Es gibt wohl kaum ein Rechtsgebiet, bei dem soviel auf dem Spiel steht, wie das Steuerstrafrecht. Wem ein Ermittlungsverfahren oder gar ein Strafverfahren ins Haus steht, der hat viel zu verlieren.
Die gute Nachricht ist: Wer rechtzeitig das Problem in die Hand nimmt, kann das Unheil abwenden. Die Rede ist von der strafbefreienden Selbstanzeige.
Die Kunst dabei ist es, eine selbstbefreiende Strafanzeige richtig zu stellen. Hierbei sind nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch die Art und Weise, wie die Anzeige gestellt wird, ausschlaggebend.
Als Fachanwalt für Steuerrecht und ausgebildeter Steuerfachgehilfe verteidige ich schon seit mehr als 12 Jahren erfolgreich Mandanten in Ermittlungs- und Strafverfahren. Profitieren auch Sie von meinen Erfahrungen.