Durch den Zusammenschluss der Landesfeuerwehrverbände Baden und Württemberg - Hohenzollern zum Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg ergab sich zwangsläufig auch der Zusammenschluss der diesen Landesfeuerwehrverbänden angeschlossenen Werkfeuerwehren.
Diese gründeten die Arbeitsgemeinschaft der Werkfeuerwehren Baden-Württemberg im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg. Die Arbeitsgemeinschaft gab sich am 14.9.1973 in Dobel die Satzung, ohne eigene Rechtstellung, die weitestgehend die in den seinerzeitigen Einzelverbänden gewachsenen organisatorischen Gegebenheiten berücksichtigte.
Am 12.03.2007 wurde auf der Landesausschusssitzung in Remseck am Neckar der einstimmige Beschluss gefasst, für die Arbeitsgemeinschaft der Werkfeuerwehren in Baden-Württemberg die Eintragung in das Vereinsregister zu beantragen.