ATIB Leiblachtal/Hörbranz/Lochau

Lochauerstraße 2, Hörbranz, 6912
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Grundsätze der ATiB

1.Gründung der Atib Union
2.Grundsätze der Atib Union
3.Zweck der Atib Union
4.Organe der Atib Union


1. Gründung


Die türkisch-islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich, kurz ATIB, ist zuständig für alle innerhalb der Republik Österreich sesshaften türkisch stämmigen und dem Islam zugehörigen Personen in sozialen, kulturellen, religiösen, sportlichen und erzieherischen Bereichen.



ATIB hat die Aufgabe, die dafür erforderlichen Voraussetzungen und Einrichtungen zur Unterstützung der Gesellschaft zu schaffen.



Eine weitere Aufgabe besteht darin, die in Österreich gegründeten Mitgliedervereine mit gemeinsamen Zwecken zu koordinieren, in der Zusammenarbeit zu unterstützen und zu stärken. Mit gemeinsamen Zielen haben 31 Mitgliedervereine im Jahre 1990 die ATIB UNION gegründet.



ATIB ist aber auch ein großer ziviler Verein mit 67 Mitgliedervereinen, die alle nach der österreichischen Gesetzgebung gegründet wurden. Die Vereine unterliegen den gesetzlichen Vereinsstatuten, sie sind juristisch und finanziell unabhängig, wie auch rechtsfähig. Die Zentrale der ATIB UNION liegt in Wien und ist gleichzeitig die Dachorganisation der ATIB Mitgliedervereine österreichweit.



2. Grundsätze der Atib Union


1. Während ATIB seine Aktivitäten und Dienste erfüllt, achtet es darauf, dass es die österreichische Verfassung und die Gesetze sorgfältig befolgt, dem rechtsstaatlichen Eid und die Demokratie schützt. Ausgehend von Gleichberechtigung der Menschen, ohne nach der Rasse oder nach dem Geschlecht zu unterscheiden, respektiert es alle Menschenrechte und nimmt es als Grundsatzregel für eigene Zwecke.



2. Zollt in seinem Vorgehen Respekt gegen die Trennung von Stärken, sieht die politischen Parteien und Institutionen als unentbehrliche Elemente der Demokratie. In seiner Funktion ist ATIB zu allen Parteien gleich distanziert und sieht sich unparteiisch. ATIB ist eine Organisation, welche die türkische Bevölkerung in Österreich auf ihre politischen Rechte hinweist, sie informiert, und ihnen die Wichtigkeit ihrer Wahlstimme erklärt, aber keine politische Partei bevorzugt.



3. Bei den Aktivitäten handelt ATIB zu den Andersgläubigen nach den Eigenschaften und Grundsatzprinzipien des Islams wie Liebe, Frieden, Respekt, Toleranz und Solidarität. ATIB legt großen Wert auf interreligiöse Dialoge. Es lehnt alle Arten von Gewalt und gewalttätigen Handlungen, alle Arten von Extremismus sowie alle Arten von Terror ab.



4. Eine der Absichten ATIB`s ist es, die Integration unserer Gesellschaft, in dem Land und mit den Landsleuten mit welchen sie leben, zu erleichtern. In diesem Sinne werden Aktivitäten veranstaltet. Aus diesem Grund erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit vielen Behörden und Institutionen.



5. Wie auch in der Satzung der ATIB UNION festgehalten wird, arbeitet die UNION gemäß den Prinzipien der Ehrenamtlichkeit. ATIB verfolgt keine gewinnorientierten Ziele.



6. Hilft und arbeitet für die in Österreich lebenden Mitbürger beim Lösen ihrer Probleme, um die Integration zu verwirklichen, bei der Bildung und Erziehung der Jugend, in sozialem Umfeld wissenschaftlich zu forschen um diese Resultate in die Praxis umsetzen zu können. ATIB arbeitet mit in Österreich und anderen EU-Ländern sesshaften Behörden und Institutionen. ATIB Empfehlt den in der Republik Österreich lebenden Muslimischen Gemeinden, welche mit Mehrheit türkischstämmig sind, das Islam die Religion des Friedens, der Liebe und der Toleranz ist. ATIB zeigt auch, dass der Weg zum friedlichen und ruhigen gemeinsamen Leben von gegenseitigem Kennen lernen, Toleranz und Respekt gegenüber abhängt. ATIB empfiehlt den Weg zur Integration in der Gesellschaft. ATIB veranstaltet regelmäßige Dialoge mit Geistlichen der verschiedenen Religionen. Dadurch wir ein Beitrag für das friedliche und ruhige Zusammenleben von Menschen verschiedener Religionen gefördert. ATIB sieht die verschiedenen Religionen und Kulturen auf der Welt als eine Bereicherung an. ATIB Ist zurzeit eine Institution, welche nicht nur im religiösen Bereich, sondern auch in den Bereichen der Bildung, Sozialem und Kulturellem Leistungen an alle Schichten der Gesellschaft übermittelt. Somit arbeitet ATIB mit sehr vielen zivilen Organisationen und österreichischen Behörden zusammen. Ein Grundprinzip von ATIB ist es auch, Menschen zu dienen, egal welcher Religion oder Rasse sie angehören. Die unparteiische Einstellung, fern von jeglichen politischen Diskussionen, Aktivitäten im Rahmen der Liebe, sowie Toleranz, hat ATIB in eine wichtige Position gebracht. Auf diese Position wurde ATIB, von österreichischen öffentlichen und zivilen Organisationen, durch die unglaubliche Unterstützung unserer Gesellschaft und durch die Führung unserer Mitglieder der Generalversammlung gebracht. Auch die Vorstandsmitglieder, welche heute im Amt sind und die ehemaligen Mitglieder, wie auch die Mitgliedsvereine haben ihre Unterstützung geleistet.



3. Zweck der Atib Union


Die ATIB UNION arbeitet gemäß den Prinzipien der Gemeinnützigkeit. Die Tätigkeit der Union basiert auf den Grundsätzen, so wie Gleichheit der Menschen und der Nichtdiskriminierung wegen Rasse und Geschlechts.



Nach Satzung der ATIB UNION § 2, verfolgt die Union folgende Zwecke:

a.ATIB hat die Aufgabe, alle innerhalb der Republik Österreich sesshaften türkischstämmigen und dem Islam zugehörigen Personen in sozialen, kulturellen, religiösen, sportlichen und erzieherischen Bereichen zu unterstützen und die Schaffung der dafür erforderlichen Voraussetzungen und Einrichtungen zu ermöglichen.
b.Die Unterstützung türkischstämmiger und dem Islam zugehörigen Personen bei der Integration und der Arbeitsplatzsuche, dem Abbau von Vorurteilen, welche auf religiösen, sozialen und kulturellen Unterschieden beruhen zu forcieren, sowie die Herstellung eines interkulturellen Dialoges zu schaffen.
c.Jugendliche gegen Drogen und ähnliche schadhafte Gewohnheiten zu Schützen und die Zusammenarbeit mit den österreichischen Behörden bei der Bekämpfung von Drogen zu unterstützen.
d.Die in Österreich gegründeten Mitgliedsvereine mit gemeinsamen Zwecken zu koordinieren sowie die Zusammenarbeit zu unterstützen und zu stärken.


4. Organe der Atib Union


1. Generalversammlung:
Die Mitglieder der Generalversammlung sind private und juristische Personen. Alle Mitgliedsvereine sowie Mitglieder dieser Vereine sind auch Mitglieder der ATIB UNION. Alle juristischen Mitgliedsvereine werden von den gewählten Vorständen vertreten.



2.Vorstand:
Der Vorstand wird durch die Generalversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer, einen Kassier und jeweils einen Stellvertreter. Der Vorstand ist das ausführende Organ der ATIB UNION, das für die Aktivitäten zur Realisierung im Rahmen der Gesetze und Satzung angeführtes Ziel der ATIB UNION verantwortlich ist.



3. Ausschuss für Beratung und Aufsicht:
Dieser Ausschuss setzt sich aus den von der Generalversammlung gewählten zwei Rechnungsprüfern und insgesamt von 6 Personen zusammen, sofern sie Mitglieder der ATIB UNION sind und nicht bereits dem Vorstand angehören. Dieser Ausschuss berät den Vorstand und die Generalversammlung in allen Belangen, welche die ATIB UNION betreffen. Er kann Belege prüfen. Er prüft alle Vorschläge des Vorstandes und äußert sich dazu. Er prüft auch die Aktivitäten der Mitgliedsvereine.



4. Rechnungsprüfer:
Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer. Ihnen obliegt die Überwachung der Finanzen.



5. Schlichtungseinrichtung (Disziplinarausschuss):
Die Schlichtungseinrichtung besteht aus drei in der Generalversammlung gewählten Schiedsrichtern und wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden. Die Schlichtungseinrichtung regelt innere disziplinäre Angelegenheiten der ATIB UNION und hat die letzte Entscheidung über Streitigkeiten.



6. Regionale Koordinatoren:
Unter Berücksichtigung der geographischen Lage und Dichte der Mitgliedsvereine gibt es fünf regionale Koordinatoren für Wien und Umgebung, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Die Koordinatoren werden für zwei Jahre von dem Vertreter der Mitgliedsvereine gewählt. Zu den Aufgabenbereichen der Koordinatoren zählen, die Koordination unter den regionalen Vereinen, sowie Beratung und Unterstützung für die Förderung ihrer Leistungen.

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