Die BIL-Schulen sind seit dem Schuljahr 2004/2005 nach dem Privatschulgesetz des Landes Baden-Württemberg Ersatzschulen, d.h. staatlich genehmigt bzw. staatlich anerkannt. Unterrichtet wird nach den jeweils gültigen Bildungsplänen des Landes Baden-Württemberg. Weitere Grundlage für die Erziehungs- und Bildungsarbeit ist das Schulgesetz für Baden-Württemberg.