College Caball - Bildungsstätte für alternative Therapien am Pferd

Reisach 5, Arnstorf, 94424 ,Germany
College Caball - Bildungsstätte für alternative Therapien am Pferd College Caball - Bildungsstätte für alternative Therapien am Pferd is one of the popular Alternative & Holistic Health Service located in Reisach 5 ,Arnstorf listed under Education in Arnstorf ,

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Ausbildungsangebot des COLLEGE CABALL: Alternativ arbeitender Pferdetherapeuth, Ausbildung zum Ernährungsberater für Pferde, Meridiankurse am Pferd, Hufkurse, Fortbildung für Osteopathen, Fortbildung für Huforthopäden

Dienstleistungsangebot von ANGÉLIQUE BEHRENS: Hufbearbeitung Barhuf, Osteopathische und physiotherapeutische Behandlung am Pferd, Akupunktmassage am Pferd, Pferdetaping, Ernährungsberatung für Pferde

Ein vitales, gesundes Pferd ist nicht nur ein wunderschöner Anblick, es ist auch widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse. Im Idealzustand kann man den Körper lange gesund erhalten, so dass das Pferd leistungsfähig und geschmeidig bleibt.

Doch Pferde sind wahre Kompensationskünstler, sie verbergen Unwohlsein und Schmerz oft sehr "geschickt" und bringen so ihre Selbstheilungskräfte aus dem Gleichgewicht.

Die Folgen und Symptome sind vielschichtig und oft ist die Ursache schwer zu diagnostizieren. Hier kann es hilfreich sein, das Tier ganzheitlich zu betrachten.

Angélique Behrens und die von ihr 2010 gegründete Schule, das COLLEGE CABALL, haben sich dieser ganzheitlichen Betrachtung verschrieben und bieten viele Möglichkeiten wie Sie Ihren Pferden oder den Pferden Ihrer Kunden helfen können, vital, fit, fröhlich und gesund zu werden und es auch zu bleiben.

College Caball legt viel Wert auf Praxisübungen am Pferd. Daher wird vorwiegend in Ställen unterrichtet, die ausgewählt wurden weil dort viele brave und geduldige Pferde an sich üben lassen.

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huforthopädischen und Pferdetherapeutischen Praxis Angélique Behrens

Zwischen dem Eigentümer des Pferdes oder einer von Ihm beauftragten Person, im weiteren Text genannt „Auftraggeber“ und Angelique Behrens, im weiteren Text genannt „Tierheilpraktiker“ wird in Folge einer beidseitigen Erklärung folgender Werkvertrag abgeschlossen:

§1 Auftrag und Leistung - Der Auftraggeber beauftragt den Tierheilpraktiker, an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufbearbeitung bzw. Tierheilpraktikertätigkeiten durchzuführen.
Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und gibt es keine Hinweise, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt.
Der Tierheilpraktiker verpflichtet sich die von ihm angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen, in einer Form, die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.

§ 2 Ort und Zeitpunkt - Auftraggeber und Tierheilpraktiker erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigtem Ort und Zeitpunkt. Der Tierheilpraktiker erbringt seine Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person anwesend ist. Eine Stornierung oder Änderung des Orts oder des Zeitpunkts ist nur mit Bestätigung gültig. Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Ein Schadenersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder bei offensichtlicher Unmöglichkeit.

§ 3 Abnahme - Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder einer von ihm beauftragten geschäftsfähigen Person. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt diese als gegeben.

§ 4 Preise und Zahlung - Es gelten die auf der zur Zeit gültigen Preisliste angegebenen Preise. Eventuelle Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach Abnahme in Bar. Eine Zahlung per Überweisung ist nur in Sonderfällen und nach vorheriger Absprache möglich. Diese hat binnen 10 Tagen ohne Abzüge zu erfolgen.

§ 5 Ende des Werkvertrages - Mit der Abnahme und der Zahlung endet der Werkvertrag.

§ 6 Gewährleistung und Haftung - Der Tierheilpraktiker übernimmt eine Gewährleistung für seine Arbeit von 10 Tagen. Er haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichen Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen. Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Huftiers nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im voraus hingewiesen wurde. Ein Mangel muss dem Tierheilpraktiker sofort bekannt gegeben werden. Es muss ihm die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Ein Schaden muss dem Tierheilpraktiker unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihm, einer beauftragten Person, sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden.

Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.

§ 7 Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Arnstorf im Januar 2014

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