Crossing Beatz Bookings

Neustädter Straße 16, Plößberg, 95703 ,Germany
Crossing Beatz Bookings Crossing Beatz Bookings is one of the popular Event Planner located in Neustädter Straße 16 ,Plößberg listed under Event planning/event services in Plößberg , Arts/entertainment/nightlife in Plößberg , Arts & Entertainment in Plößberg ,

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More about Crossing Beatz Bookings

"Crossing Beatz" - Booking & Eventmanagement wurde im Sommer 2010 anlässlich des Amberger Altstadtfest's gegründet!Da das alljährliche Amberger Großevent in Sachen Rock & Pop von A bis Z alles zu bieten hat,jedoch nicht unbedingt jeden damit anspricht,haben wir die Partyreihe "Crossing Beatz" ins Leben gerufen!Diese beinhaltet sämtliche Musikrichtungen welche eben bis dato noch fehlten um wirklich für alle ein unvergessliches Partyerlebnis zu schaffen!
Wie die letzten Events zeigten,wurde das Angebot mit steigender Begeisterung angenommen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Crossing Beatz Bookings

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse
zwischen dem Eventmanagement Crossing Beatz Bookings und seinen Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertrag

Verträge zwischen Crossing Beatz Bookings und dem Kunden entstehen durch
die Annahme eines schriftlichen Angebots (auch in Form einer E-Mail)
schriftlicher Vertrag (auch in Form einer E-Mail)
Mündliche Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden und sind dem Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. Mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie für beide Seiten keine Mehrkosten verursachen.

3. Rücktritt vom Vertrag / Buchung

Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Rücktritt 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 20 % der vereinbarten Gage
Rücktritt 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 33 % der vereinbarten Gage
Rücktritt 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage

4. Ausnahmen

Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin vereinbaren, so entfallen die Ausfallkosten.
Ein Rücktritt seitens Crossing Beatz Bookings ist möglich:
Krankheit
technisch bedingte Ausfälle
Unfall
Tod
andere wichtige Gründe
In den vorgenannten Fällen (außer im Todesfall) wird Crossing Beatz Bookings für einen entsprechenden Ersatz-DJ zu den vereinbarten Konditionen sorgen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / Buchung ist schnellstmöglich schriftlich Crossing Beatz Bookings zur Kenntnis zu geben.

5. Haftung

Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter. Sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Künstlers verursachter Schaden entsteht, ist der Veranstalter von der Haftung befreit.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom Künstler, die während der Veranstaltung durch Gäste / Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern Crossing Beatz Bookings die durch sie nicht zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist die Disco berechtigt das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen – ohne Leistungsabzug.

6. Zahlungen

Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort vor / während oder nach der Veranstaltung in bar zu entrichten. Der Veranstalter hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist der Künstler berechtigt, bei Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters / Auftraggeber das Programm sofort abzubrechen. Ebenfalls wird für eine unvollständige und verspätete Zahlung eine Gebühr in Höhe von 20.-€ erhoben. Nur bei schriftlicher Vereinbarung ist eine Zahlung per Überweisung auf das Konto von Crossing Beatz Bookings möglich. Die Kontodaten werden dem Veranstalter in der Rechnung gesondert genannt.

7. GEMA-Gebühren

Alle Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Der Veranstalter hat sich selber um die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu informieren.
Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

8. Allgemeines

Die Disco ist in der Programmgestaltung frei. Sie unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird der Künstler bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht. Die Mindestauftrittsdauer beträgt mindestens 4 Stunden. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung (z.B. beim Gang ans Buffet). Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung des Engagements noch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 70.- € berechnet. Bei Pauschalarrangements (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. Der Künstler ist dann berechtigt, das Programm zu beenden. Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung. Die Bühne muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist vor der Bühne einzurichten. Für das Party-Team (evtl auch 2 Personen) sind Speisen und Getränke vom Veranstalter kostenlos zu stellen.

9. Sonstige Bestimmungen

Crossing Beatz Bookings überträgt dem Veranstalter das Recht, auf Veranstaltungsankündigungen mittels Plakaten, Flyern, etc. den Künstlernamen zu veröffentlichen. Es ist Crossing Beatz Bookings ein Plakat oder Flyer, etc. vor Veröffentlichung zur Ansicht auszuhändigen. Die Nennung des bürgerlichen Namens oder gar die Nennung der Privatanschrift des Künstlers auf Veröffentlichungen hat zu unterbleiben. Crossing Beatz Bookings ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor / während / oder nach einer Veranstaltung in einer ihn frei wählbaren Form (z.B. Aushändigung v. Visitenkarten) zur Kundenneugewinnung zu machen. Unter Umständen werden Fotos von den jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite von Crossing Beatz Bookings veröffentlicht. Bilder die nicht veröffentlicht werden sollen, können mit einer Nachricht an Crossing Beatz Bookings wieder von der Webseite entfernt werden. Es besteht auch kein Anspruch auf Aufnahme in der Referenzliste auf der Webseite von Crossing Beatz Bookings. Die Auswahl behält sich Crossing Beatz Bookings selber vor.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

11. Erfüllung und Gerichtsstandort

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Crossing Beatz Bookings und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird Tirschenreuth vereinbart.

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