Aufgaben der Arbeitsbereiche:
Geschäftsstelle:
Aufnahme und Betreuung von Mitgliedern, Information von Interessenten, Beitragswesen
Info-Dienst:
Der Info-Dienst des DGH vermittelt HeilerInnen, die DGH-Mitglieder sind, an Hilfesuchende und zwar möglichst in Wohnortnähe. Bitte schicken Sie hierzu einen kleinen Brief, dem Sie 2 Briefmarken a 1,45 Euro beilegen. Sie erreichen den Info-Dienst über die Geschäftsstelle.
Ethik-Kommission:
Zum Schutz von Patienten und zur Einführung eines Qualitätsmerkmals hat der DGH einen Ethik-Kodex festgelegt, der von jedem praktizierenden Mitglied im DGH anerkannt und unterschrieben wird. Die Ethik-Kommission nimmt Beschwerden entgegen und überprüft die Einhaltung des Kodex.
Vertreter/in der Einzelmitglieder:
Repräsentation der Interessen der Einzelmitglieder in den DGH-Führungsgremien. Einbringen von Fragen, Anregungen und Kritiken in die Entscheidungsfindungen. Beantwortung von Fragen zur Arbeit des Vorstandes.
Die Kontakdaten der EinzelmitgliedervertreterInnen finden sie im Gesamtvorstand.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Presseinformationen und Anzeigen, redaktionelle Zuarbeit für Rundfunk-und Fernseh-Redaktionen zu Möglichkeiten und Grenzen Geistiger Heilweisen, zum DGH und zum Kongress Geistiges Heilen des DGH sowie über sonstige Aktivitäten des Dachverbandes
Kontaktstelle:
Vermittlung von Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Kliniken, Heilern und Heilpraktikern.
Dokumentation:
Dokumentation von Heilungsberichten/Heilerfolgen.
Forschung:
Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, Ärzten, Universitäten usw., Unterstützung bei Planung und Durchführung von Forschungsprojekten.
Qualifikation / Anerkennung:
Organisation und Abwicklung des Verfahrens um die Urkunde "Anerkannte/r Heiler/in nach den Richtlinien des DGH e.V", sowie für "Anerkannte/r Ausbilder/in nach den Richtlinien des DGH".
Die entsprechenden Richtlinien finden Sie unter Prüfungsordnung.
Recht:
Kostenlose Beratung von DGH-Mitgliedern bei rechtlichen Fragen zum Themenbereich "Geistiges Heilen". Aktivitäten zur Verbesserung der Rechtslage von Heilern