Seit 1999 vertreten wir erfolgreich Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, family offices, institutionelle Investoren und Kommunen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht.
Wir vertreten auch Geschädigte bei Personen-, Sach- und Unfallschäden gegenüber Versicherungsgesellschaften und setzen deren Ansprüche erfolgreich durch.
Darüber hinaus sind wir auch im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig.
Alle Anwälte sind auf ihrem Rechtsgebiet spezialisiert.