DSTG Baden-Württemberg

Stuttgart, 70188
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More about DSTG Baden-Württemberg

In der DSTG setzen sich Beamte und Arbeitnehmer solidarisch für ihre Interessen aber auch für transparente Steuergesetzgebung und Steuergerechtigkeit im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger ein!

Die DSTG ist in Landes- und Bezirksverbände gegliedert;
Spitzenorganisation ist der "Deutsche Beamtenbund und Tarifunion".

Der Landesverband Baden-Württemberg ist das gemeinsame Dach der beiden Bezirksverbände Baden und Württemberg.
Satzungsgemäß sind die beiden Bezirksverbände in den Organen des Landesverbandes fest verankert; so sind die Vorsitzenden der Bezirksverbände stellvertretende Landesvorsitzende, die Bezirksvorstände bilden das Rückgrat des Landeshauptvorstandes.

Die Organe der DSTG Baden-Württemberg sind:
der Steuergewerkschaftstag, der jeweils nach den regelmäßigen Personalratswahlen stattfindet
der Landeshauptvorstand, der mindestens einmal im Jahr tagt
der Landesvorstand, der mindestens zweimal im Jahr tagt
die Landesleitung als geschäftsführender Vorstand (sie besteht aus dem Landesvorsitzenden, den drei stellvertretenden Landesvorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister des Landesverbandes)

Die Einzelmitglieder werden in den Bezirksverbänden organisiert, bei denen auch die Beitragshoheit liegt. Die Bezirksverbände sind in Ortsverbände gegliedert, die bei allen Finanzämtern (und deren Außenstellen) bestehen, aber auch bei anderen Behörden wie z.B. der Oberfinanzdirektion oder dem Finanzministerium. Die Bezirksverbände betreuen zusammen mit den Ortsverbänden die Mitglieder vor Ort.

Der Landesverband nimmt die zentralen Aufgaben war. In erster Linie ist dies die Vertretung gegenüber den politischen Entscheidungsträgern.
Die Gespräche mit Regierungs- und Parlamentsvertretern sind mit die wichtigste Aufgabe die Landesleitung.
Regelmäßig hält die Landesleitung Kontakt mit den Landtagsfraktionen, vor allem mit den den Arbeitskreisen für Finanzen der Fraktionen und deren finanzpolitischen Sprechern.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft fordert für die Beschäftigten der Steuerverwaltung, eine leistungsgerechte Bezahlung sowohl für den Besoldungsbereich (Beamte) als auch im Tarifbereich (Arbeitnehmer).
Die DSTG ist stolz darauf, dass sie die Landespolitik überzeugen konnte, im Laufe der letzten Jahre die Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten erheblich zu verbessern und somit auch die Attraktivität der Steuerverwaltung zu steigern.

Seit der Föderalismusreform sind die Bundesländer alleine zuständig für das Beamten- und Dienstrecht ihrer Beamten. Ressortübergreifende, also alle Landesbeamten betreffende Angelegenheiten vertritt die DSTG im und mit dem Beamtenbund.
Soweit daher allgemeine Forderungen im Beamtenbereich zu Beamtenrecht, Besoldung und Beihilfe erhoben werden, nimmt dies der Beamtenbund Baden-Württemberg wahr.

Im Tarifbereich ist die Deutsche Steuer-Gewerkschaft über die Tarifunion des Deutschen Beamtenbundes an den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst direkt beteiligt. Die Tarifverhandlungen werden gemeinsam mit der DGB-Gewerkschaft ver.di geführt.

Die DSTG steht zu Artikel 33 des Grundgesetzes und lehnt daher ein Streikrecht für Beamte ab. Im Tarifbereich nimmt sie alle verfassungsrechtlich garantierten Rechte, also auch das Streikrecht, wahr.

Die DSTG versucht im Interesse der Beschäftigten in der Steuerverwaltung und aller steuerzahlenden Bürger auch auf die Steuerpolitik Einfluss zu nehmen.

Die DSTG ist die einzige größere Gruppierung in unserer Gesellschaft, die sich für Steuergerechtigkeit - auch im Gesetzesvollzug - einsetzt.

Die DSTG tritt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger für Steuervereinfachung ein. Die Mängel in der Steuergesetzgebung und der Besteuerungspraxis behindern zusammen mit dem bundesweiten Personalmangel in der Steuerverwaltung einen verfassungskonformen Steuervollzug.

Der Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes ist die rechtliche Grundlage für die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und für Steuergerechtigkeit.

Die DSTG fordert zur Wiederherstellung von Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit im Besteuerungsverfahren
die verstärkte Bekämpfung von Steuerhinterziehung,
regelmäßige Prüfung der Gewerbebetriebe und Selbständigen (und nicht nur der Steuererklärungen der Arbeitnehmer),
Wegfall der Strafbefreiung bei Selbstanzeigen
und Aufhebung des sog. Bankgeheimnisses.

Dies ist ohne spürbare personelle Verstärkung vor allem bei Steuerfahndung und Betriebsprüfung nicht zu bewerkstelligen.



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