Die Unabhängigkeit des Kfz-Sachverständigen ist der Garant für eine vollständige Bearbeitung des Fahrzeugschadens im Schadenersatzrecht. Die Unabhängigkeit spiegelt hierbei einzig und allein die Beziehung zwischen Sachverständigem und regulierendem Versicherer wieder. Sachverständige der großen überregionalen Organisationen und Büros die regelmäßig im Auftrag der Versicherungen tätig werden lassen eine solche Unabhängigkeit eher vermissen, denn ohne sich den Weisungen und Wünschen der Regulierer hinzugeben wird man auch nicht beauftragt.
Verzichten Sie als Geschädigter also ruhig auf Gutachter der Gegenseite und beauftragen Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens, es steht Ihnen zu.