Die Handwerkskammer Cottbus wurde im Jahre 1953 vom Gesetzgeber als öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Durchführung von Selbstverwaltungsaufgaben im Bereich der Handwerkswirtschaft errichtet. Der Kammerbezirk umfasst den südlichen Teil des Landes Brandenburg. Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Handwerkskammer ist die Handwerksordnung sowie die Satzung der Handwerkskammer Cottbus.