Steuerberatung für etablierte Zahnärzte
Seit dem Jahr 2002 berate ich überwiegend Zahnärzte, Kieferorthopäden, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Oralchirurgen und Dentallabore in den unterschiedlichsten Rechtsformen (Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis bzw. Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ, GmbH). Bis Mitte 2013 habe ich dies als Partner einer auf Heilberufe spezialisierten Großkanzlei getan.
Durch die Gründung der A.J. Janetta Steuerberatungsgesellschaft mbH habe ich meinen Fokus vollumfänglich auf Sie als Zahnarzt bzw. Dentallaborunternehmer gerichtet. Ein Zahnarzt unterscheidet sich aus Beratersicht deutlich von einem Kieferorthopäden, eine ländliche Praxis deutlich von einer Großstadtpraxis. Die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung der Zahnärzte erfordert ein spezielles Wissen - auch unter berufsrechtlichen Aspekten. Für Ihren Praxiserfolg ist es daher wichtig, dass Ihr Steuerberater ein auf dem Gebiet der Zahnärzte spezialisierter Berater ist.