Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im zivilrechtlichen Bereich.
Das allgemeine Zivilrecht ist, als Teil des Privatrechtes, zu unterscheiden vom öffentlichen Recht, einschließlich dem Strafrecht.
Im Zivilrecht geht es um Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten, sei es natürliche oder juristische Personen.
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Dort sind die gesetzlichen Grundlagen, z. B. für vertragliche Rechtsverhältnisse, gesetzliche Schuldverhältnisse – aber vor allem auch das sogenannte Familienrecht und das Erbrecht niedergeschrieben.
Aber; wie eingangs bereits erwähnt, stehen wir darüber hinaus in allen sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten gerne zu Ihrer Verfügung.
Nur beispielhaft sei in diesem Zusammenhang verwiesen auf Fragen des Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Kaufrechts, des Arbeitsrechts bzw. allgemein schadensersatzrechtliche Fragen, wie beispielsweise im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen.