Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Kai Schnabel liegt auf dem Gebiet des Strafrechts, sowie des Verkehrsrechts.
Als Strafverteidiger engagiert sich Rechtsanwalt Kai Schnabel für Sie persönlich und bundesweit, in jedem Stadium eines gegen Sie eingeleiteten Ermittlungs- bzw. Strafverfahren, unabhängig von dem Tatvorwurf oder der Instanz. Herr Rechtsanwalt Schnabel verteidigt Sie engagiert unter anderem im allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht, im Sexualstrafrecht, im Verkehrsstrafrecht, sowie im Rechtsmittelverfahren.Aber auch als Geschädigter einer Straftat steht er Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Rechte gerne beratend zur Seite.
In dringenden Fällen ist eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet, sofern Sie auch in den Abend- oder Nachtstunden, beispielsweise aufgrund einer Verhaftung oder Durchsuchung Ihrer Wohn- oder Geschäftsräume anwaltlichen Rat benötigen sollten.