Die Zusammenarbeit öffentlicher und privater Einrichtungen wie sie im Landespräventionsrat funktioniert, bedeutet neben der eigentlichen kriminalpräventiven Arbeit auch eine Stärkung der Zivilgesellschaft. Präventionspolitik gehört zu den Kernaufgaben des freiheitlichen Gemeinwesens der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Das bedeutet, dass aufgeklärte und informierte Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, Verantwortung für die Entwicklung ihres Umfelds zu übernehmen.