Ein kompetenter Partner rund um die Einkommenssteuer
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder ...
• bei Finanzamt und Familienkasse
• bei Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
und zwar bei
• Nichtselbständiger Arbeit (unbegrenzt)
• Renten und Pensionen (unbegrenzt)
• Unterhaltsleistungen (unbegrenzt)
• Kapitalvermögen* (13.000/26.000 EURO)
• Vermietung u. Verpachtung* *Einnahmen bei Einzel- u.
• Veräußerungsgeschäften* Zusammenveranlagung
• Selbständige Einkünfte
- bei steuerfreier Aufwandsentschädigung (Ehrenämter)
- steuerfreie Übungsleitertätigkeit bis 2.100,00 EURO
Außerdem bei:
• Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
• Kindergeld i.S.d. Einkommensteuergesetzes
• Eigenheimzulage
• Investitionszulage für selbstgenutztes und vermietes Wohneigentum
• Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riesterrente")
Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung,
Kindergeld, Riesterzulage, Eigenheimzulage, Investitionszulage,
Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie, erstellen Anträge
und Erklärungen, führen den gesamten Schriftwechsel, überprüfen
eingehende Bescheide für Sie und führen Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.
... und das ganzjährig und für einen einmaligen Mitgliedsbeitrag!