Der Praxisinhaber ist durch die Kassenärztliche Vereinigung des Landes Sachsen - Anhalt zur Behandlung von gesetzlich Versicherten zugelassen. Es werden aber auch Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und junge Soldaten behandelt. Dies ermöglicht oft eine zeitnahe Einleitung einer notwendigen Psychotherapie. Sie haben als gesetzlich und privat Versicherter ein Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten. Das bedeutet, dass Sie lediglich mit Ihrer Krankenversicherungskarte jeden Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, um eine Terminvereinbarung bitten können.
Nur Versicherte, die am Hausarztmodell teilnehmen, benötigen nach wie vor stets eine Überweisung.
Das Antragsverfahren für Versicherte ist dabei durch das Psychotherapeutengesetz klar geregelt. Von der Kasse übernommen werden ausschließlich Psychoanalyse, tiefenpsychologisch-fundierte Therapie oder Verhaltenstherapie.
In dieser Praxis biete ich die Durchführung einer verhaltenstherapeutischen Psychotherapie zulasten Ihrer Krankenkasse oder auf eigene Kosten an.