Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie praxisnah und zielorientiert insbesondere auf den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts, Vertragsrechts, Erbrechts, Miet- und WEG-Rechts, Immobilienrechts, Verkehrsrechts und Strafrechts. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich auch über langjährige, praktische Erfahrungen als ehemaliger Personalleiter und ehrenamtlicher Arbeitsrichter. Grundlage einer jeden Beratung ist für mich immer die genaue Erarbeitung des zugrundliegenden Sachverhalts mit meiner Mandantschaft. Erst erfolgt die exakte rechtliche Bewertung der Fragenstellung meiner Mandantschaft. Gegenseitige Offenheit und Klarheit ist die Grundlage einer guten Anwalt-Mandanten-Beziehung.