Rechtsanwalt Franz Sparla - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Im Wiesengrund 40, Aachen, 52078
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Franz Sparla berät in arbeitsrechtlichen Fragen und anderen Rechtsgebieten, wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit vielen Jahren.

Herr Sparla ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Als Syndikusanwalt hat er in einem Konzern Tochtergesellschaften in allen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen beraten und die Betriebsräte geschult.

Daneben liegen die Schwerpunkte der anwaltlichen Beratung im Versicherungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Es bestehen Mitgliedschaften in den folgenden Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins:
•Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
•Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Außerdem ist Herr Sparla Mitglied im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V., im Verein Euro-Advo e.V., in Tax Legis, ein Verband für den Mittelstand in Deutschland e.V. wie auch in der Deutschen Anwalts-Corporation.

Die Deutsche Anwalts-Corporation (DAC) ist ein Zusammenschluss von Anwälten in Deutschland und Europa. Alle ausländischen Cooperationspartner des DAC sprechen deutsch.
Hier besteht die Möglichkeit, bei speziellen Rechtsfragen dem Mandanten qualifizierte Anwälte im In- und Ausland zu vermitteln.

Herr Sparla ist ausgebildeter Mediator.

Die Mediation bietet sich in Unternehmen bei Konflikten auf den Führungsebenen an, insbesondere im arbeitsrechtlichen Bereich. Dabei ist zu beachten, dass die Mediation Fristen in gerichtlichen Verfahren, gesetzlichen Vorschriften / tarifvertragliche und sonstige Ausschlussfristen nicht unterbricht oder hemmt. Diese Fristen sind daher unabhängig von einem Mediationsverfahren unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Vorteile eines Mediationsverfahrens sind die geringen Kosten im Verhältnis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wie aber auch, dass nichts vom Konflikt in die Öffentlichkeit dringt.

Das Mediationsverfahren bietet sich auch in Bereichen der Unternehmensnachfolge an. Gerade bei der Nachfolge in Familienunternehmen besteht ein hohes Konfliktpotential.

In Gebieten des Wirtschaftsrechts lassen sich Wirtschaftskonflikte durch Mediationsverfahren häufig kostengünstig lösen. Weitere Informationen unter www.hk24.de und www.duesseldorf.ihk.de.

Auch findet man im Bereich des Gesellschaftsrechts - bei innergesellschaftlichen Konflikten zwischen den Gesellschaftern - in der Satzung die obligatorische Vereinbarung eines Mediationsverfahrens, welches durchzuführen ist, bevor die ordentlichen Gerichte angerufen werden dürfen.

Der Mediator darf keine Rechtsberatung im Rahmen des Mediationsverfahren erteilen.

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