Die Rechtsanwaltskanzlei Philip Koch versteht sich als spezialisierte Kanzlei. Statt auf Quantität setzt die Kanzlei auf eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung und Rechtsvertretung in ausgewählten Rechtsgebieten.
Daher ist Rechtsanwalt Philip Koch nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Sozial- und Sozialversicherungsrechts tätig. Daneben berät und vertritt Rechtsanwalt Philip Koch seine Mandanten noch in den fachverwandten Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Strafrecht.