Reinigungsfee Bingen UG

Saarlandstraße 148-150, Bingen, 55411 ,Germany
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Grundlage der Pflege

Die Unterhaltungsarbeiten umfassen die Leistungen an Vegetationsflächen, die zur Entwicklung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Vegetation erforderlich sind, sodass die Anlage das ganze Jahr hindurch einen gepflegten Eindruck macht. Hierzu rechnen wiederkehrende Leistungen, die im Laufe eines Jahres in Abständen wiederholt werden müssen und einmalige Leistungen, die nicht an den Ablauf eines Jahres gebunden sind, sondern je nach Notwendigkeit zur Erhaltung oder zur Zustandssicherung von Anlagenteilen auszuführen sind.

Pflegepreis

Der Pflegepreis ist ein Mittelpreis für eine jährliche Vertragsdauer. Es erfolgt keine besondere Vergütung für arbeitsaufwendige Monate bzw. keine Verringerung des Entgelts für witterungs- oder anlagebedingte Minderleistungen. Bei Gehölzflächen ist davon auszugehen, dass u.U. nicht die gesamten Pflanzflächen zu bearbeiten bzw. die bodendeckenden Gehölze zu schonen sind.

Die Angebotspreise sind Nettopreise, auf die die jeweils gültige MwSt. hinzuzurechnen ist.

Sonstige Lieferungen und Leistungen

Die für die Pflege notwendigen Materialien wie Saatgut, Pflanzen, Baumpfähle, Dünger usw., werden gesondert vergütet oder bauseits gestellt.

Alle außerhalb der Pflege notwendig werdenden Leistungen und Lieferungen werden nach Einholung von Kostenangeboten durch den Auftraggeber gesondert beauftragt. Durchführung gesonderter Leistungen und Lieferungen erfolgt erst nach schriftlicher Auftragserteilung.







Rasenflächen

Der Rasenschnitt wird in den Monaten April bis Oktober regelmäßig durchgeführt (max. 10 Schnitte im Jahr). Die Schnitte werden bei einer Wuchshöhe von mindestens 6 cm und höchstens 10 cm erfolgen. Das anfallende Schnittgut wird aufgenommen und abgefahren.

Die Rasenkanten werden 1 x im Jahr abgestochen. Die abgestochenen Rasenteile werden aufgenommen und entfernt (Schnittzeit April – September).

Das Laub auf den Rasenflächen wird in den Monaten Mai bis Oktober zusammen mit dem Rasenschnitt aufgenommen und entsorgt. Nach Beendigung des Rasenschnittes wird zusätzlich noch max. 3 x das Laub entsorgt.

Gehölzflächen

Die Gehölzflächen werden 3 x im Jahr gelockert (hacken, grubbern) und von Unkraut gesäubert. Steine ab 5 cm Durchmesser werden aufgenommen und abgefahren.

Trockene und beschädigte sowie verblühte Pflanzenteile werden glatt abgeschnitten und entfernt.

Das Laub aus den Pflanzflächen wird 3 x im Jahr aufgenommen und entsorgt ( 1. Aufnahme im Frühjahr, 2. + 3. Sammlung im Herbst).

In der Zeit vom 01.11. - 28.02. erfolgt ein Strauch- und Gehölzschnitt. Dieser wird an den Gehölzen bis zu einer max. Höhe von 4 Metern durchgeführt. Im Sommer wird ein Freischnitt von Hauswänden, Müllboxen und Wegen vorgenommen. Das Verkehrsraumprofil im Wegebereich wird für Sträucher und Heister freigeschnitten. Dies gilt auch für Notwege und Feuerwehrzufahrten.

Hecken

Hecken werden während der Vegetationsperiode einmal im Frühsommer und einmal im Herbst geschnitten. Die Hecken werden mit gleichmäßiger Verjüngung nach oben und gleicher Höhe bei durchgehenden Gebäudekomplexen geschnitten. Der Schnitt wird bis zu einer max. Höhe von 2 Metern durchgeführt.

Bäume

Trockene und beschädigte Triebe werden bis 4 Metern Höhe entfernt.

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