Vollständiges Impressum:
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Die Rheinische Notarkammer ist gemäß § 66 Abs. 1 BNotO eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß § 70 Abs. 1 BNotO gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Präsidenten vertreten. Sie unterliegt gemäß § 66 Abs. 2 BNotO der Rechtsaufsicht durch die Landesjustizverwaltung (Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf; Tel: 0211/8792-0; Fax: 0211/8792-456; eMail: poststelle@jm.nrw.de).
Die laufenden Geschäfte der Rheinischen Notarkammer werden vom Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und weiteren Mitgliedern geleitet. Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Kammerversammlung und erfüllt die durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben. Dabei wird er von der Geschäftsstelle der Rheinischen Notarkammer unterstützt, die mit einem Geschäftsführer und drei stellvertretenden Geschäftsführern besetzt ist. Die Rheinische Notarkammer hat derzeit (Stand 01.02.2011) 479 Mitglieder. Davon sind 314 Mitglieder als hauptberufliche Notarinnen und Notare und 165 Mitglieder als Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare (im Bezirk des Landgerichts Duisburg und des Amtsgerichtsbezirk Emmerich) tätig.