Ich erstelle Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, ImmoWertV, WertR, Bodenwert-, Sachwert- und der Vergleichswertrichtlinie für alle Arten und Größen von Wohn- und Gewerbeimmobilien bei zum Beispiel Kauf- und Verkaufsfällen, Finanzierungen, Vermögensauseinandersetzungen (Erbfälle und Scheidungen), Gesellschafter-anteilsbewertungen, Steuer- oder Bilanzierungsfällen, Zwangsversteigerungen und Versicherungsfällen.
Durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 als Personenzertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, entsprechen meine Gutachten höchsten Ansprüchen sowie nationaler und internationaler Anerkennung.