Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG)
§ 24 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung der Studentenschaft
(1) Die Studentenschaft besteht aus den Studenten der Hochschule. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze.
(2) Die Studentenschaft wirkt an der Selbstverwaltung der Hochschule nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung der Hochschule mit. Sie untersteht der Rechtsaufsicht der Hochschule. (...).