Das (Straßen-)Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrszivilrecht (Regulierung eines Unfallschadens, Abwehr unberechtigter Ansprüche) das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten und (Verkehrs-) Straftaten sowie das Recht der Fahrerlaubnis.
Wir sind für unsere Mandanten regelmäßig tätig bei der:
•Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, insbesondere bei der Geltendmachung von Schadensersatz bei Fahrzeugschaden (tatsächliche oder fiktive Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Nutzugsausfall oder Mietwagenkosten etc.) und bei Personenschaden (Schmerzensgeld, Erwerbsschaden/Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden etc.)
•Abwicklung eines Kaskoschaden, z.B. nach selbstverschuldetem Verkehrsunfall, Wildschaden, Hagelschaden, Sturmschaden oder Fahrzeugdiebstahl
•Verteidigung in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, insbesondere wegen überhöhter Geschwindigkeit, zu geringen Abstands, bei Rotlichtverstoß etc.
•Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, insbesondere nach Fahrten unter Alkohol oder Drogen (Trunkenheit im Straßenverkehr), Unfallflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. trotz Fahrverbots, Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung
•Vertretung in Verwaltungsverfahren vor der Führerscheinbehörde sowie vor Gericht, beispielsweise bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis, MPU-Gutachten, zu vielen Punkten in Flensburg
Wir betreuen Sie aber auch gerne bei Fragen rund um Leasing und Kauf eines Kfz.