Verkehrsübungsplatz des VSZ Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld

Schopketalweg 9, Bielefeld, 33689 ,Germany
Verkehrsübungsplatz des VSZ Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld Verkehrsübungsplatz des VSZ Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld is one of the popular Education located in Schopketalweg 9 ,Bielefeld listed under Adult Education in Bielefeld , Public places in Bielefeld ,

Contact Details & Working Hours

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Vorraussetzungen für die Benutzung:
- Mindestalter des Übenden 16 Jahre - Personalausweis ist !! unbedingt !! erforderlich
- Begleiter: Führerschein und Fahrzeugschein sind mitzubringen. Die Begleitung muß seit mindestens 2 Jahren einen Führerschein haben.
- Beachten Sie hierzu auch die Nutzungsbedingungen

Die Öffnungszeiten:
Montag - Samstag: 15:00 - 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertags: 12:00 - 20:00 Uhr
letzter Einlaß jeweils 19 Uhr
immer außer Weihnachten und Neujahr geöffnet

Kontakt:
Während der Öffnungszeiten: Tel: 01 75 - 7 37 84 34

Preise:
Sie zahlen vor der Einfahrt pauschal 12,- € für die erste Stunde sowie zusätzlich 3,50 € Prämie Tagespauschale für die Versicherung.
Darüber hinaus werden nachträglich für jede angefangenen 30 min 6,- € berechnet.
Um optimale Bedingungen zu gewährleisten, können maximal sieben Fahrzeuge gleichzeitig auf dem Übungsplatz fahren. Wir bitten um Verständnis, dass dadurch auch Wartezeiten entstehen können.

Der Verkehrsübungsplatz im Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld liegt im Autobahndreieck Bielefeld BAB 2 und BAB 33 und ist aufgrund seiner Lage über die Autobahnverbindungen (siehe Anfahrbeschreibung ) sehr gut aus allen Richtungen zu erreichen.

Im weiten Umkreis werden Sie keine ähnliche Anlage der Größe mit realitätsnaher Straßenführung finden.

Hier können Sie Fahrpraxis erlernen, ergänzen oder verbessern und sicherer werden. Grundfahrübungen, Einparken, Anfahren an der Steigung, die Vorfahrts- oder Kreisverkehrsregelung beachten und noch vieles mehr sind auf dem Verkehrsübungsplatz zu einem günstigen Preis möglich. Machen Sie sich mit dem Pkw und mit den Verkehrsregeln vertraut – ob als Fahranfänger als Ergänzung zur Fahrschule (auch gegen Prüfungsangst) oder zur Wiederauffrischung Ihres Könnens.

Auf unserem Verkehrsübungsplatz können Sie ganz entspannt auf ca. 1,5 ha Fläche alle wichtigen Verkehrssituationen ausprobieren.

Denken Sie bitte daran, dass das Üben auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen rechtswidrig ist und mit einer Geldbuße geahndet wird. Der Führerschein rückt dann in weite Ferne.

Wir bieten:
· 800m x 6m breite Fahrbahnen mit Kurven, Geraden, Fahrbahnmarkierung und amtlicher Beschilderung
· 2 Kreisverkehre
· Steigung und Gefälle
· Kreuzung mit Ampelanlage
· Wendehammer
· Sackgasse mit Parkboxen
· Fußgängerüberweg und Gehwege
· Parkstreifen mit verschiedenen Einparksituationen
· Abknickende Vorfahrt

Platz- und Betriebsordnung Verkehrsübungsplatz (Stand Oktober 2011):

Die Verkehrswacht Bielefeld e.V. stellt als Betreiber des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld ihren Verkehrsübungsplatz zur Verfügung, auf der dem Hausherrn das Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis zu beschränken oder das Üben von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen. Dazu gehören z.B. die Beschränkung der Benutzungsdauer bei zu starkem Andrang oder die Schließung sowie teilweise Sperrung von Teilstrecken auf dem Gelände des Verkehrsübungsplatzes.

Jeder, der auf das Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld einfährt, erkennt damit die verbindliche Nutzungsordnung des Verkehrsübungsplatzes und die Allgemeinen Geschäftsbedingen des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld an.

Die Benutzung des Übungsplatzes des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung seitens der Verkehrswacht Bielefeld e.V., seines Pächters und seiner Mitarbeiter.

Änderungen der Öffnungszeiten z.B. wegen Durchführung von Arbeiten etc. sind vorbehalten. Diesbezügliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang vor Ort oder auf Anfrage auf der Geschäftsstelle der Verkehrswacht Bielefeld e.V.; Tel.: 0521-894879

Die Gebühr für die Benutzung ist vor Befahren des Verkehrsübungsplatzes zu entrichten.

Der Verkehrsübungsplatz darf nur mit zugelassenen und verkehrssicheren Fahrzeugen benutzt werden, für die eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss (Prämie 3,50 €). Im Rahmen dieser Versicherung ist das benutzte Fahrzeug aber nur dann versichert, wenn die Begleitperson seit mindestens 2 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen kann und während der gesamten Dauer der Übungsfahrt neben dem Fahrer sitzt. Personen unter 16 Jahren genießen keinen Versicherungsschutz und können somit zum Übungsbetrieb nicht zugelassen werden. Fahrzeuge mit Kurzzeit- oder Händler-Kennzeichen sind von der Benutzung ausgeschlossen.

Schäden am eigenen KFZ unterliegen keinem Versicherungsschutz. Leih- oder Leasingfahrzeuge werden auf eigenes Risiko benutzt.

Wegen der bestehenden Unfallgefahr ist auf dem Gelände des Verkehrsübungsplatzes das Verlassen des Fahrzeuges nur zum Einweisen erlaubt. Das Begehen der Fahrbahnen ist nicht gestattet und gefährlich! Benutzen Sie die vorhandenen Gehwege. Kurze Rastpausen sind selbstverständlich auf dem ausgewiesenen Parkplatz möglich. Beachten Sie auf dem Gelände die allgemein gültigen Verhaltensregeln im öffentlichen Straßenverkehr.

Auf dem Übungsgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 30 km/h. Verstöße gegen § 1 StVO, zu schnelles Fahren oder Überholen wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Schäden, die durch Nichtbeachtung der StVO oder Platzordnung entstehen, müssen vom Verursacher reguliert werden.

Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis ohne Erstattung der Benutzungsgebühr.

Bei allen Schäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem Verursacher gegenüber geltend gemacht werden. Die Verkehrswacht Bielefeld e.V. als Betreiber des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld mit seinen Mitarbeitern haben auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und scheiden hierfür von vornherein aus. Das Aufsichtspersonal ist jedoch bei der Aufnahme der Schadensanzeige für den Haftpflichtversicherer behilflich.

Jede nicht vorher genehmigte gewerbliche Tätigkeit Dritter im Bereich des Verkehrssicherheitszentrums ist untersagt.

Achtlos weggeworfene Abfälle werden gegen eine Gebühr von EUR 15,- entsorgt.

Für alle nicht im Rahmen dieser Platz- und Betriebsordnung besonders aufgeführten Punkte gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld.

Die Benutzungsgebühr wird als Pauschalpreis berechnet.

Gebühren (Stand Oktober 2011)
12,- € für die erste Stunde pauschal
für die Tageshaftpflichtversicherung inkl. Bearbeitungsgebühr 3,50 €
Keine Voranmeldung bzw. Reservierung möglich

Abgesperrte Flächen dürfen auf keinen Fall befahren werden! Benutzen Sie ausschließlich die befestigten, asphaltierten Fahrbahnen und Parkflächen!

Verkehrswacht Bielefeld e.V. als Betreiber

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