Der Weiterbildende Masterstudiengang für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum bietet die Möglichkeit, den akademischen Grad eines Masters of Laws (LL.M.) zu erwerben.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen auf unserer Website: http://www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de/v1/ruhr-uni-bochum/weiterbildung/ll.m.-wirtschafts-und-steuerrecht/
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 3 Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht (SPO) sind für die Zulassung zum Studium die folgenden Voraussetzungen notwendig:
1. ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule mit einem Staatsexamen, einem Diplom-, Master- oder Bachelorgrad. Im Rahmen des Studiengangs müssen wenigstens 240 CP-Punkte erworben worden sein, wobei bis zu 60 CP-Punkte unter der in § 3 Abs. 9 SPO genannten Voraussetzungen aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden können.
2. eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Den unter 1. genannten Studienabschlüssen stehen vergleichbare Studienabschlüsse an ausländischen Hochschulen gleich. Die Bewerber/-innen müssen in diesem Fall darlegen, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen (§ 49 Abs. 12 HG NW, § 3 Abs. 3 SPO).
Sofern die Anzahl der zulassungsfähigen Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der zu vergebenden Studienplätze übersteigt, trifft der Prüfungsausschuss eine Auswahlentscheidung in Form einer Rangfolge. Diese bemisst sich primär nach der Gesamtdurchschnittsnote des ersten Studienabschlusses. Das Votum erfolgt unter Berücksichtigung der Berufserfahrung der Bewerberinnen und Bewerber. Besonders langjährige und einschlägige Berufserfahrung kann in Ausnahmefällen zu einer Überkompensation der Gesamtdurchschnittsnote führen. Gleiches gilt für solche Studierende, die erfolgreich die Prüfung zum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abgelegt, das Assessorexamen oder eine Master-Prüfung absolviert haben oder promoviert sind.
Die komplette Studien- und Prüfungsordnung (SPO) finden Sie hier.
Aufbau und zeitlicher Ablauf des Studiengangs
Der Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht umfasst insgesamt drei Studiensemester. Die ersten beiden sind für das Abschließen der sieben Module vorgesehen, im Einzelnen den Besuch der Lehrveranstaltungen (Kontaktzeit), die diesbezügliche Vor- und Nacharbeit (Selbststudium) und die Ablegung der verschiedenen Prüfungsleistungen innerhalb der Module. Das dritte und letzte Studiensemester bleibt der Anfertigung der Masterarbeit vorbehalten.
Drei der sieben Module sind dem Wirtschaftsrecht zugehörig, vier dem Steuerrecht. Die Module weisen jeweils separate Kompetenzziele auf, die in ihrer Gesamtheit eine kohärente Profilausbildung ermöglichen. Vorkenntnisse für die Teilnahme an einzelnen Modulen sind nicht erforderlich. Der Studiengangleiter hat gemeinsam mit den jeweiligen Modulbeauftragten die einzelnen Inhalte und die zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen aufeinander abgestimmt. Weitere Informationen können Sie auch dem Modulhandbuch entnehmen.
Prüfungsleistungen
Neben der den Studiengang abschließenden Masterarbeit sind insgesamt 9 Prüfungsleistungen vorgesehen. Diese besteht in sieben Fällen aus einer schriftlichen Leistungskontrolle (Klausur) und in zwei Fällen in einer mündlichen Leistungskontrolle (Gruppengespräch).
Grundsätzlich schließt jedes Modul mit einer alle Lehrinhalte umfassenden Prüfung ab (sog. Modulabschlussprüfung). Hiervon ausgenommen sind die Module 03 und 04. Dort werden die Prüfungsleistungen bereits modulbegleitend (sog. Modulteilprüfungen) abgenommen.
Anzahl Studierende
maximal 40 Studierende pro Studienjahr
Studienstruktur
berufsbegleitend zu absolvieren; Kontaktzeiten ca. von Oktober bis Januar und von April bis Juli
Abschluss
Master of Laws (LL.M.) auf den Gebieten des Wirtschafts- und des Steuerrechts
Studienbeiträge
3.500 € insgesamt bei Einhaltung der Regelstudienzeit, zahlbar in 3 Raten, die jeweils zu Semesterbeginn fällig werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch mehr als 3 Raten gewährt werden. Sozialbeiträge fallen nicht an.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist endet am 31.8. des Kalenderjahres. Falls noch freie Studienplätze verfügbar sind, ist ein Nachrücken bis Ende September bei nachträglicher Bewerbung möglich. Bitte nutzen Sie das Bewerbungsformular.
Akkreditierung
Der Studiengang ist durch die Akkreditierungsagentur AQAS akkreditiert.
Dozentinnen/Dozenten
Dozenten der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Dazu zählen auch Lehrbeauftragte aus Wirtschaft, Beratung und Verwaltung.