Weserbrücke (Lüchtringen)

Höxter, ,Germany
Weserbrücke (Lüchtringen) Weserbrücke (Lüchtringen) is one of the popular Bridge located in ,Höxter listed under Landmark in Höxter , Bridge in Höxter ,

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Die Weserbrücke in Lüchtringen verbindet den Stadtteil Lüchtringen mit der Kernstadt von Höxter und in der Verlängerung der Kreisstraße 46 zur Bundesstraße 64/Bundesstraße 83.GeschichteIm Rahmen der Vorverhandlungen zum Gebietsänderungsvertrag vom 19. Dezember 1968, wonach die damalige Gemeinde Lüchtringen mit der Stadt Höxter zusammengeschlossen wurde, verlangte die Gemeinde eine bessere Straßenanbindung der Ortschaft an das überörtliche Straßennetz. Das Tiefbauamt des Kreises Höxter unter der Leitung von Oberbaurat Hans Mussenbrock wurde mit der Untersuchung und Planung beauftragt und schlug als Lösung vor, eine neue Weserbrücke als Ersatz für die nicht mehr zeitgemäße Lüchtringer Weserfähre zu bauen. Ziel war es hierbei, nicht nur die Ortschaft Lüchtringen an das Fernstraßennetz anzubinden, sondern gleichzeitig auch eine direkte und kürzere Verbindung zwischen den benachbarten Kreisstädten Höxter und Holzminden zu schaffen. Eine hochwasserfreie Verbindung durch das breite Wesertal kam jedoch aus Kostengründen für den damaligen Landkreis Höxter nicht in Betracht, sodass neben der Weserbrücke und einer Brücke im Bereich einer Flutmulde auch eine Teilstrecke der Straße als Überflutungsstrecke bei höchstem Hochwasser für wenige Tage im Jahr eingeplant werden musste. Diese Einschränkung galt allen Beteiligten als hinnehmbar, zumal eine der unmittelbar benachbarten Straßenbrücken als hochwasserfrei galt.Am 14. Oktober 1969 begannen die Planungen und die Einleitung des Planfeststellungsverfahren im Dezember 1971. Der Planfeststellungsbeschluß erfolgte am 13. September 1973 und wurde am 18. Oktober 1973 rechtskräftig.Der erste Spatenstich erfolgte am 9. November 1973 durch Landrat Alex Brunnberg. Parallel dazu erfolgte auch der Neubau der Kreisstraße 3364 (heute K 46) sowie der Flutbrücke und zwei kleinerer Brücken. Die Baukosten wurden nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz gefördert und betrugen 11 Millionen DM. Diese wurden zu 60 Prozent vom Bund, zu 25 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen und zu 15 Prozent vom Kreis Höxter (1816–1974) bzw. nach der Kreisreform ab 1975 vom neuen Kreis Höxter getragen.

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