Pfandleihhaus Pawn House Gotha

Boilstädter Strasse 2, Uelleben, 99867 ,Germany
Pfandleihhaus Pawn House Gotha Pfandleihhaus Pawn House Gotha is one of the popular Pawn Shop located in Boilstädter Strasse 2 ,Uelleben listed under Company in Uelleben , Auction House in Uelleben , Pawn Shop in Uelleben ,

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Sehr geehrter Leser, gelegentlich bestehen unbegründete Vorurteile gegenüber dem Pfandleihgeschäft. Noch seltener werden undurchsichtige Gestalten mit kriminellem Charakter hinter derartigen Geschäften vermutet. Schon häufiger jedoch, ist die allgemeine Unkenntnis über Pfandleihhaüser und deren Geschäftsbedingungen. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen Ihnen einen kleinen Einblick über Pfandleihgeschäfte geben und Ihnen möglicherweise den Weg zu uns zu erleichtern.

Was sind Pfandleihgeschäfte

Pfandleihgeschäfte sind Kreditgeschäfte zwischen sogenannten Pfandleihern und den entsprechenden Kunden. Absolut vergleichbar mit Banken, vergeben Pfandleihhäuser zeitlich befristete Geldkredite. Der Kunde kann jedoch nur dann Bargeld erhalten, wenn er einen entsprechenden Pfand für die Beleihungszeit beim Pfandleihhaus hinterlegt. Pfandleihgeschäfte sind seriös und basieren auf
Pfandleihverträgen (Kreditvertrag). In unserem Haus z.B. können alle Gegenstände Uhren, Möbel, Elektro, TV-Hifi, Antiquitäten, Kraftfahrzeuge und sonstiges als Pfandgegenstand eingebracht werden.

Die Pfandleihzeit

Die Vertragslaufzeiten sind in den Pfandleihbetrieben recht unterschiedlich und individuell geregelt. Üblicherweise haben Pfandleihverträge eine Laufzeit von 3 Monaten. Unser Haus bietet die Möglichkeit einer Vertragslaufzeit von 1 bis 6 Monaten. In jedem Fall müssen die im Vertrag festgelegten Fristen eingehalten werden.


Der Pfandschein

Wie bereits beschrieben verpfändet der Pfandgeber private Gegenstände und erhält dafür, für eine im Vertrag festgelegte Zeit, Bargeld. Der Pfandgeber überträgt also für die Pfandleihzeit sein Eigentum auf das Pfandleihhaus. Nun hat der Pfandgeber die Möglichkeit am Ende der Vertragslaufzeit sein Pfandgut wieder auszulösen. Der sogenannte Pfandschein gibt ihm das Recht dazu. Der Pfandgeber muss dem Pfandnehmer das geliehene Geld nebst der entstandenen Kosten und Zinsen zurückzahlen, den Pfandschein zurückgeben und kann nun wieder über sein Eigentum verfügen.

Bewertung des Pfandgutes

Pfandleihgegenstände besitzen immer einen gewissen Geldwert. Pfandleihhäuser sind bemüht den Geldwert eines Pfandgegenstandes objektiv zu bestimmen. Sie müssen einerseits den Vorstellungen der Kunden möglichst nahe kommen, aber auch andererseits berücksichtigen, dass sie die eigenen mit dem Pfandleihgeschäft verbundenen Forderungen nur aus dem einbehaltenen Pfandgegenstand befrieden können. Wenn beispielsweise ein Pfandleihhaus einen Kredit in Höhe von 5000.- Euro Kredit vergibt, der einbehaltene Pfandgegenstand jedoch nur einen Geldwert von 4000.- Euro besitzt, dann wird das Pfandleihhaus ein Problem bekommen, wenn der Pfandgeber den Pfandleihgegenstand nicht wieder auslöst. Das Pfandleihhaus hat keinerlei andere Möglichkeiten, um seine Forderungen zu begleichen. Forderungen des Pfandleihhauses können tatsächlich nur aus dem Pfandgegenstand selber, beglichen werden.

Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Wie in jedem Vertrag, beinhalten auch Pfandleihverträge gewisse Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Beide Parteien sind an die im Vertrag festgeschriebenen Vereinbarungen gebunden. Der Pfandleihvertrag beinhaltet u.a. die Leihsumme, die Kosten und Zinsen, die Vertragslaufzeit, die Rückabwicklung des Geschäftes, aber auch die Verfahrensweisen für den Fall, wenn eine der beiden Parteien den Vertrag nicht erfüllt. Etwa 95% aller Pfandleihgegenstände werden vom Kunden, also dem Pfandgeber am Vertragsende wieder ausgelöst. Dennoch regelt der Pfandleihvertrag den Verfahrensweg, wenn es, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Rückabwicklung des Pfandleihgeschäftes kommt. Dem Pfandgeber ist für diesen Fall aus dem Pfandleihvertrag heraus bekannt, dass der jeweilige Pfandgegenstand dann in der Regel zur Versteigerung gelangt. Gegen diesen Verfahrensweg kann sich der Pfandgeber nicht wehren.

Wann kann man sich zu einem Pfandleihgeschäft entschließen

Nicht selten wollen oder müssen Privat- und Geschäftsleute kurzfristig Geldforderungen erfüllen. Auch die ausgesprochen schlechte Zahlungsmoral gegenüber Geschäftsbetrieben, bringt Geschäftsinhaber und Geschäftsführer immer wieder in Bedrängnis. Wenn in solchen oder ähnlichen Situationen nun der allgemein übliche Finanzierungsweg über Banken oder Kreditinstitute vielleicht aus zeitlichen Gründen ausscheidet, kann man sich für ein Pfandleihgeschäft entscheiden. Pfandleihhäuser stellen Bargeld in nahezu jeder gewünschten Höhe innerhalb von Stunden bereit. Es ist bekannt, dass über diesen Finanzierungsweg schon viele Geschäftsbetriebe, im wahrsten Sinne des Wortes, gerettet wurden.

DER PFANDKREDIT

Der Pfandkredit ist ein Darlehen von einem Pfandleihhaus, bei dem Sie sofort und unbürokratisch Bargeld erhalten. Dafür hinterlegen Sie einen entsprechenden Wertgegenstand aus Ihrem Eigentum, z.B. Schmuck, Uhren, Gold, Antiquitäten.

Selbstverständlich müssen Sie sich durch einen gültigen Ausweis - Personalausweis, Reisepass oder Führerschein - ausweisen.

Der Pfandkredit hat im allgemeinen eine Laufzeit von drei Monaten mit einer Schonfrist von einem Monat. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag entweder verlängert oder eingelöst werden. Für die Verlängerung zahlen Sie nur die Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit.

Die Kosten
Der Zinssatz ist gesetzlich festgelegt auf 1% pro angefangener Monat. Die Gebühren richten sich nach der Darlehenshöhe und wird für die Bearbeitung, Lagerung und Versicherung erhoben.
Aufbewahrung der Pfänder
Die Pfänder werden trocken und sicher gelagert.
Nicht eingelöste Pfänder
Wird der Pfandkredit innerhalb von drei Monaten zzgl. der Schonfrist von einem Monat nicht eingelöst oder verlängert, kommt es zu einer öffentlichen Versteigerung in einem Pfandleihhaus.

Ein eventueller Versteigerungsüberschuss kann innerhalb von zwei Jahren vom Verpfänder abgeholt werden. Nicht abgeholte überschüsse werden nach dieser Frist an den Staat abgeführt.

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