AESCON GmbH Finanzierung

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AESCON berät und unterstützt Praxisgründungen, Praxisvermittlungen und Kooperationen für Humanmediziner, spezialisiert auf die Fachgebiete Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin.

Die Erfahrungen zeigen, das Gespräche mit Kreditinstituten oder Leasinggesellschaften mit zu den schwierigsten Aufgaben gehören, die eine Existenzgründung - und eine damit meist in Zusammenhang stehende Praxisfinanzierung - mit sich bringt. Hier werden die meisten Fehler gemacht, welche die Ablehnung seitens der Bank bzw. Leasinggesellschaft zur Folge haben und somit die Existenzgründung unmöglich machen können.

Dem Kreditwunsch des Existenzgründers steht das grundsätzliche Geschäftsinteresse von Kreditinstituten gegenüber, Kredite zu vergeben. Dabei ist jedoch zwischen dem akquisitorisch motivierten Kundenberater der Bank, der der primäre Ansprechpartner bei Kreditanfragen ist, und der Abteilung für Kreditprüfung zu unterscheiden. Letztere beleuchtet die Anfrage nicht nur hinsichtlich ihrer Plausibilität, sondern auch im Hinblick auf erwerbswirtschaftliche Prinzipien (Kreditausfallrisiko, Gewinnerzielung, Rating hinsichtlich Basel II) und gesetzliche Regelungen (Kreditwesengesetz KWG), wodurch bankinterne Widerstände bei der Kreditierung entstehen können. Daher gilt, daß eine gute Vorbereitung die beste Basis für eine erfolgreiche Verhandlung ist.

Zur Vorbereitung des Kreditgesprächs gehört einerseits die Anfertigung und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen hinsichtlich Personen und Projekt (Lebenslauf, beruflicher Werdegang, Selbstauskunft, Feasibility-Study, Business-Plan). Andererseits sollten aber auch klare Vorstellungen über den erforderlichen Kapitalbedarf, Kreditarten (Kontokorrentkredit, Darlehen, Avalkredit), Finanzierungsmöglichkeiten, aktuelle Konditionen, Gestellung von Sicherheiten und die Rückführung von Darlehen bestehen.

Neben der Entscheidung für bankeigene Darlehensmittel, öffentliche Förderprogramme (KfW, LfA etc.) oder eine sinnvolle Kombination daraus, muß auch aus verschiedenen Kreditarten gewählt werden. Die sich nach der Art der Tilgung unterscheidenden Darlehensformen Tilgungs-, Annuitäten- und Tilgungsaussetzungsdarlehen müssen nicht nur nach steuerlichen, sondern insbesondere nach Liquiditätsgesichtspunkten bewertet werden. Auch die Dauer der Finanzierung ist unter diesen Aspekten zu betrachten, wobei eine möglichst abschreibungskongruente Laufzeit gewählt werden sollte, um sonst plötzlich auftretende Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Der Preis eines Darlehens richtet sich nicht alleine nach dem Nominalzins. Vielmehr ist die Ausgestaltung sämtlicher darlehensrelevanter Konditionen, wie Disagio, Bereitstellungszins, Tilgungsverrechnung, Zinsbindung und Caps (Zinsober- und -untergrenzen), aber auch die Gestellung von Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung und Bürgschaften zu beurteilen.

Leasing, also die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit, kann u. U. eine interessante Alternative zu herkömmlichen Finanzierungsformen darstellen. Leasing- und Mietverträge sind grundsätzlich wesensgleich, wobei Leasing zusätzlich eine Finanzierungsfunktion übernehmen kann. Ein Vorteil des Leasing liegt in einer regelmäßig kürzeren Vermögensbindungsdauer im Vergleich zu gekauften Investitionsgütern. Es können sich ferner steuerliche Vergünstigungen durch die Vorverlagerung des Aufwands durch eine kürzer angesetzte betriebliche Nutzungsdauer ergeben.

Am Anfang steht natürlich der Wunsch der Existenzgründung und das daraus resultierende Konzept. AESCON verfügt über langjährige Kontakte zu einer Reihe namhafter Kreditinstitute und Leasinggesellschaften, um Existenzgründungsvorhaben zielgerichtet vorstellen zu können. Wichtig sind hierbei gut ausgearbeitete verständliche Unterlagen, die ein Dritter nachvollziehen kann und die ihn von den Erfolgsaussichten des Vorhabens überzeugen. Während der Verhandlungen muß erreicht werden, daß ein für den Praxisbetreiber günstiges, als auch für die Spezifika der Praxis passendes und variables Finanzierungskonzept erarbeitet wird. Erst nach erfolgreichem Abschluß der Gespräche, also bei Vorliegen einer schriftlichen Finanzierungszusage, sollten Verträge für die geplanten Investitionen unterzeichnet werden, durch die sich der Existenzgründer finanziell verpflichtet.

Achtung! Auch wenn der Business-Plan zunächst mit Blick auf das Thema Praxisfinanzierung erstellt wird, so darf er nach erfolgreichen Bankgesprächen nicht einfach in der Schublade verschwinden, sondern sollte vielmehr als Basis für das sich anschließende Management und Controlling dienen.

In welcher Lebensphase Sie sich auch befinden - ob Finanzierung einer Existenzgründung oder Praxisübernahme, Finanzierungskonzepte für Erweiterungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, Immobilienfinanzierung für Eigenheim oder Kapitalanlage - stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Informationen zu unseren weiteren Geschäftsfeldern finden Sie auf unseren Internetseiten:

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