Die AKRA GmbH ist der Zeitarbeit sowie in der Personalvermittlung tätig und verfügt seit dem 21.01.2004 über die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern gemäß §§ 1 und 2, Abs. 5 des AÜG (Arbeitnehmerüberlassungs-gesetz).
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen:
Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung für alle erlaubten Berufsgruppen
Arbeitsvermittlung durch gezielte Auswahlverfahren
On-site-Management mit Projektbetreuung.
Wir bieten Ihnen Arbeitnehmer der verschiedenen Fachbereiche auf Zeit oder vermitteln Ihnen gerne den gewünschten Arbeitnehmer zur Festeinstellung in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Sie sind flexibel und leistungsorientiert und wollen Ihren beruflichen Weg nicht dem Zufall überlassen; dann sind Sie bei uns richtig.