Die Zusammenarbeit findet im Wesentlichen mit Betreuungsgericht, -Behörde, sowie Behörden des Sozialamts, Gesundheitsamt, aber auch Versicherungen, Kassen Einrichtungen und Dienste, Banken, Lieferanten und Gläubiger und mit allen an der psychosozialen Versorgungsstruktur beteiligten Beratungsstellen statt.
Sonstige Zusammenarbeiten ergeben sich aus der Vereinsbetreuung bzw. der Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen.