Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und dem Referendardienst hat Rechtsanwalt Michels am 23. Dezember 1970 die Anwaltskanzlei eröffnet. 2004 ist die Tochter Nadine Michels in die Kanzlei eingetreten, die sie heute führt.
Rechtsanwalt Michels und Rechtsanwältin Michels sind Fachanwälte für Arbeitsrecht, der rechtliche Schwerpunkt der Kanzlei liegt daher auf diesem Gebiet.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere zu Kündigung, Abmahnung, Zeugnis und rückständigen Lohnzahlungen.
Wir beraten und vertreten zudem Betriebsräte in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und führen für diese auch Betriebsratsschulungen durch.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Sozialrecht. Rechtsanwältin Michels berät und vertritt die Mandanten zu allen Fragen und Problemen rund um die Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4).
Weitere Tätigkeitsfelder sind Familienrecht und Ausländerrecht. Wir verteidigen auch in Strafsachen.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer