Die 1998 gegründete Kanzlei ist vorwiegend in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht (Fachanwaltschaften) tätig, aber auch im allgemeinen Zivilrecht (z.B. Miet- o. Verjehrsrecht), Rentenersicherungs- und Strafrecht. Wir bieten eine an den Interessen der Mandanten orientierte qualifizierte Beratung und Vertretung sowohl außergerichtlich, als auch vor allen deutsche Gericht. Zuverlässigkeit und Gründlichkeit zählen zu unseren Stärken.