Die Ärztekammer - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts - ist die berufliche Vertretung der rund 11.700 Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt, deren Angelegenheiten sie im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung verwaltet. Grundlage dafür ist das Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt vom 13. Juli 1994, zuletzt geändert am 02.02.2011.
Sie ist Ansprechpartner für Patienten, Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Behörden des Landes in Fragen des Gesundheitswesens und an Gesetzgebungsverfahren der Gesundheitspolitik beteiligt.
Die Ärztekammer führt in ihrer Meldestelle das Arztregister für Sachsen-Anhalt und stellt Arztausweise aus. Sie steht den Ärztinnen und Ärzten im Land bei allen das Berufsrecht betreffenden Fragen sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung beratend zur Verfügung. Der Finanzbedarf der Kammer wird durch Beiträge der Kammermitglieder gedeckt.