Die Bayerische Architektenkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie übernimmt staatliche Aufgaben, ist dabei aber keine Behörde, sondern eine Selbstverwaltung der Architektenschaft. Als solche ist sie erster Ansprechpartner für rund 22.700 Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie der Stadtplaner in Bayern. Ihre Aufgaben sind im Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) festgelegt.
Durch Landtagsbeschluss am 1. Januar 1971 errichtet ist die Bayerische Architektenkammer ein wichtiges Ordnungsinstrument im Bereich des Planens und Bauens. Ihre Mitglieder unterstützt sie auf berufspolitischer Ebene, den Bauherren garantiert sie den hohen Qualitätsstandard der ihr angehörenden Mitglieder.