Betreuungsbüro Andrea Pasch

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Gesetzliche Betreuung

Die gesetzliche Betreuung (früher nach altem Recht vor 1992 Vormundschaft genannt) wird vom Vormundschaftsgericht angeordnet. Ab dem 01.09.2009 wird das Vormundschaftsgericht in Betreuungsgericht umbenannt. Das Betreuungsrecht regelt ausschließlich das Recht erwachsener Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen. Das Vormundschaftsrecht bezieht sich auf Minderjährige.

Das Gericht legt bei der Anordnung der Betreuung fest, in welchen Aufgabenkreisen der Betreuer tätig wird. Das sind die Bereiche, in denen der Betreute Hilfe benötigt. Die konkreten Aufgaben und Pflichten des Betreuers sind also von Fall zu Fall unterschiedlich, wobei es folgende typische Aufgabenkreise gibt: Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung des Betroffenen in gerichtlichen Verfahren, Vertretung gegenüber Behörden, Kontrolle des Post- und Telefonverkehrs.

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