Wussten Sie das Arbeitgeber gemäß § 5 des Arbeitsschutgesetzes dazu verpflichtet sind, durch Beurteilung die Gefährdung zu ermitteln.
Wir zeigen Ihnen Adäquate Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten auf. Durch gezielte und organisierte Abläufe helfen wir Ihnen die Verschwendung uneffizienter Prozesse zu minimieren.
Für Ihre Organisationen, Unternehmen oder die gesellschaftliche Institutionen, tragen wir zur Steigerung der Effizienz bestehender Geschäfts-, Produktionsund Entwicklungsprozesse bei.
Auf Wunsch werden Sie vom Chef persönlich betreut.
Verantwortlich für den Inhalt:
Ingo Häublein
Büro für Arbeitssicherheit und
Prozessoptimierung
Weinbergstraße 12
96257 Redwitz an der Rodach
tel.: +49 (0) 9264 90 89 19
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