1. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten für die Steuerberater im Rahmen der erlaubnisfreien Tätigkeiten nach § 6 StBerG. Hierzu gehören z.B. die Buchführung und die Lohnabrechnung.
2. Die Erledigung der Korrespondenz nach Vorgabe oder Stichwortangabe. Hierzu gehören z.B. Bestellungen, Angebote und Mahnungen. Das Schreiben von Diplomarbeiten.
3. Sollte das Unternehmen in eine kritische Phase geraten, steht unser Diplombetriebswirt und zertifizierter Ratinganalyst Uwe Schärf beratend zur Seite. Hierzu gehören:
a) Konzipierung eines Controllingsystems in Form einer Unternehmensplanung und einer Kostenrechnung.
b) Feststellung der Rentabilität des Unternehmens.
c) Maßnahmen in Sanierungssituationen.