Am 21.07.2012 hat der Bundespräsident das Mediationsgesetz unterschrieben, am 26.07.2012 ist das Gesetz in Kraft getreten.Gemäß Artikel 1, § 1 ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben.
Mediation hat nichts mit meditieren zu tun – auch wenn viele Menschen das immer noch verwechseln.
Mediation ist ein gemeinsames Gespräch zwischen den Konfliktparteien mit Unterstützung eines allparteilichen Dritten, der keine Entscheidungsmacht hat. Mediation ist also ein Angebot und eine Methode, Streitigkeiten durch Kooperation und Kommunikation zu klären und zu lösen. Die Konfliktparteien bestimmen den Inhalt der Mediation – die Mediatoren sind für die Struktur und den Ablauf verantwortlich.