De Kull

Hehner Str 54, Mönchengladbach, 41069
De Kull De Kull is one of the popular Nonprofit Organization located in Hehner Str 54 ,Mönchengladbach listed under Non-profit organization in Mönchengladbach ,

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More about De Kull

Der Trägerverein „De Kull“ e.V. wurde speziell für die Bedarfsangepasste Sozialarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Mönchengladbach, mit dem Hauptinteresse Fußball/Borussia Mönchengladbach gegründet.

Folgende Punkte sind als Ziele der Arbeit des Trägers De Kull mit der Fußballjugendsubkultur in Mönchengladbach zu nennen:
Gewaltprävention
Vermittlung von Konfliktlösungskompetenzen
Erschaffung von Selbstregulierungsmechanismen
Stärkung des Selbstwertgefühls
Vermittlung von Reflektions- und Empathiekompetenzen
Schaffung / Erweiterung einer vorurteilsfreien Fankultur
Integration von Randgruppen
Abbau von Vorurteilen
Abbau von „Feindbildern“
Einsetzen für Menschen mit Migrationshintergrund
Veranschaulichung fremder Kulturen
Aufbau und Stärkung des Selbstwertgefühls
Zur Gewaltprävention
Zur Drogenprävention
Schaffung und Stärkung eines positiven realistischen Selbstbildes
Hilfestellungen bei altersbedingten Problemstellungen
Aufbau einer stabilen Jugendfanszene (Peergroup)
Verständnis füreinander
Verständnis für andere
Zusammenhalt
Hilfestellungen zur Selbsthilfe
Hilfestellungen bei schulischen / familiären / privaten Problemstellungen
Konfliktberatung (aller beteiligten Positionen)
Krisenintervention
Einzelfallhilfeleistung
Wertevermittlung
Vermittlung eines Gegenleistungsverständnisses (materiell/ ideell)
Vermittlung der Werte und Tugenden von Borussia Mönchengladbach
Vermittlung des Borussenkodex
Vermittlung von Menschenrechten
Anregung zur Selbsterstellung klarer Verhaltensregeln
Geschlechts (Gender) bewusste Arbeit
Gleichstellung und Gleichberechtigung
Abbau von allen Formen des Sexismus
Abbau insbesondere in Fußballzusammenhängen
Achtung des anderen Geschlechtes
Anknüpfung an die positiven Entwicklungen der Fanszene
Schaffung und Stärkung des Verantwortungsgefühls
Stärkung der Zivilcourage
Ständige Arbeit am Charakterglück
Bestärkung des Mottos "Stimmung JA, Randale NEIN!"
Institutionelle Arbeit
Hilfestellungen und Heranführung an andere Institutionen
Unterstützung anderer Institutionen
Netzwerkarbeit
Zusammenarbeit mit Schulen und der Schulsozialarbeit im Raum Mönchengladbach



Die Grundlage der Arbeitsaufgaben beschreibt das Nationale Konzept für Sport und Sicherheit, welches 1992 von der Innenministerkonferenz verabschiedet und 2012 fortgeschrieben wurde.
Teilnahme an der Lebenswelt der Fans, z. B. durch Begleitung zu Heim- und Auswärtsspielen, Besuche an Treffpunkten, sonstige Maßnahmen im Rahmen von Streetwork, Förderung regelmäßiger Beziehungen zu dem Fußballverein
Mediation zwischen Fangruppen
Unterstützung von Fans zur Selbstorganisation
Organisation von Jugendbegegnungen und Schaffung von Freizeitangeboten
Bildungsarbeit und kulturpädagogische Arbeit
Angebot betreuter Auswärtsfahrten für junge Fans (U16 / U18)
Gewaltprävention
Maßnahmen und Aktionen gegen Gewalt beim Fußball in Zusammenarbeit mit dem Verein und öffentlichen Stellen
Einbindung von Fans u. a. in Maßnahmen zur Deeskalation bei Risikospielen
Information und Aufklärung über Regeln und Richtlinien bei Fußballspielen sowie über gesetzliche Bestimmungen
Personen- und gruppenbezogene pädagogische Angebote zur Gewaltprävention für Risikogruppen
Suchtprävention
Arbeit gegen Rassismus und allen Formen der Menschenfeindlichkeit
Beratung und Kurzinterventionen
Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern
Gender Mainstreaming
Öffentlichkeitsarbeit

Der Arbeitsauftrag des Trägers bezieht sich hierbei ganz klar auf die Teilnahme an der Lebenswelt der jungen Fußballfans, sowie auf der Empowerment-gestützten Vertrauensarbeit mit den Fans aus Problemfeldgruppen und dem Umfeld dieser Gruppen. Jugendliche sollen in der schwierigen Phase des Erwachsenwerdens in allen Facetten unterstützt werden, sowie sich selbst Handlungs- und Bewältigungskompetenzen aneignen. Nicht nur die Arbeit mit den Gruppen steht hierbei im Fokus, sondern auch die Möglichkeit Einzelhilfeleistungen anzubieten. Das Fanprojekt fungiert hierbei als Drehpunkteinrichtung und nutzt Expertisen aus einem multidisziplinären Netzwerk. Der Träger hat nicht die Aufgabe zur Disziplinierung von Jugendlichen mit delinquentem Verhalten. Das Thema Gewaltminderung ist deutlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen und findet sich nicht nur im Rahmen der Lebenswelten von jugendlichen Fußballfans wieder.
Rechtliche Grundlagen
Der Träger arbeitet nach folgenden rechtlichen Grundlagen:

§ 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zu fördern ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen

§ 11 SGB VIII – Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und Gemeinwesen orientierte Angebote.

(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
Internationale Jugendarbeit,
Kinder- und Jugenderholung,
Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.



§13 SGB VIII- Jugendsozialarbeit
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.

(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.

(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.

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