Deutsche Hochschule der Polizei

Zum Roten Berge 18 - 24, Münster, 48165 ,Germany
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Die Deutsche Hochschule der Polizei mit Sitz in Münster-Hiltrup ist eine universitäre Hochschule mit Promotionsrecht, die aus der Polizei-Führungsakademie hervorgegangen ist. Am 27. Januar 2005 verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei, das am 15. Februar 2005 in Kraft trat. Die Gründungsphase begann am 1. März 2006 und endete am 23. Oktober 2008. Träger der Hochschule sind die Innenministerien und -senate der Länder und des Bundes auf der Grundlage des Abkommens über die Deutsche Hochschule der Polizei von 1973 . Im Jahr 2013 erfolgte die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Am 15. Dezember 2016 wurde die DHPol durch den einstimmigen Beschluss des Landtags ins nordrhein-westfälische Hochschulgesetz aufgenommen. Seit dem 10. Juli 2017 ist die DHPol Vollmitglied der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW.StrukturDie Deutsche Hochschule der Polizei gliedert sich in drei Departments, denen die 15 Fachgebiete zugeordnet sind. Neun der Fachgebiete werden von Universitätsprofessoren geleitet. Die übrigen sechs Fachgebiete leiten Polizeibeamte, die für die Dauer ihrer Tätigkeit an der DHPol von den Länderpolizeien, der Bundespolizei oder dem Bundeskriminalamt an die Hochschule abgeordnet werden. Neben den Fachgebieten, die die Lehre im Masterstudiengang, die Forschung und Fortbildung verantworten, umfasst die DHPol neben der Hochschulleitung, Stabsstellen sowie die Hochschulverwaltung.Zulassung zum StudiumDie Deutsche Hochschule der Polizei bietet einen akkreditierten Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an. Der zweijährige Studiengang ist interdisziplinär angelegt und bereitet die Studierenden auf Tätigkeiten im höheren Polizeidienst vor. An der Hochschule studieren Angehörige der Polizeien des Bundes und der Länder, die in den höheren Polizeidienst aufsteigen möchten. Zulassungsvoraussetzung für ein Studium ist eine Einstellung bei einer der Polizeibehörden der Länder oder des Bundes, ein abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens 6 Semestern Dauer (Bachelor-Grad oder Diplom-Verwaltungswirt (FHöV)) oder der Aufstieg aus dem gehobenen Polizeidienst.

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