m Gesetz ist vorgeschrieben, dass anstelle von Geld vorrangig
Sachleistungen zu gewähren sind. Zu den Sachleistungen gehören beispielsweise die
Unterkunft eins
chließlich Heizung, Elektroenergie, Wasser, sowie Möbel und
Haushaltsgeräte, die Ihnen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Nahrungsmittel
und andere Waren des täglichen Bedarfs können Sie nach Ihren Gepflogenheiten
einkaufen. Allerdings wird dafür i
n der Regel kein Bargeld ausgehändigt, sondern
entweder Gutscheine oder eine Chipkarte, auf der monatlich der unten angegebene
Geldbetrag gespeichert wird. Für Asylbewerber
gilt generell, dass erst nach einer Wartezeit von einem Jahr ein Antrag auf eine
„Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung“ (ehemals Arbeitserlaubnis) gestellt werden
kann.