Das KBA
genehmigt neue Fahrzeugtypen und Fahrzeugteile und leistet einen wichtigen Beitrag zur Produktsicherheit im Straßenverkehr
überprüft die Arbeit von Prüfstellen und die Qualitätssicherung bei Herstellern
führt das Zentrale Fahrzeugregister, das Verkehrszentralregister, das Zentrale Fahrerlaubnisregister und das Zentrale Kontrollgerätkartenregister
gibt Auskünfte aus den Registern und
erstellt und veröffentlicht Statistiken auf der Grundlage dieser Register sowie über Fahrzeugmängel und Gütertransporte
Diese Aufgaben sind dem KBA durch Gesetze und Verordnungen zugewiesen.