Unsere Leistungen sind anerkannt nach § 45b SGB XI
Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, können je nach Umfang des Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Demens-Service NRW: http://www.demenz-service-nrw.de/Betreuung.html
Natürlich beraten wir Sie auch gerne.