Als staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer der bulgarischen Sprache bin ich berechtigt die Richtigkeit und Vollständigkeit von Urkundenübersetzungen aus der und in die bulgarische Sprache zu bescheinigen. Für die Beglaubigung einer Urkundenübersetzung, die von Ämtern, Behörden, Botschaften, Gerichten oder Konsulaten für offizielle Zwecke gefordert werden kann, ist kein Notar oder Rechtsanwalt zuständig, sondern ein gerichtlich ermächtigter Übersetzer.
Като заклет дипломиран преводач извършвам, заверявам и оформям професионално преводи на документи, които да послужат пред официалните институции в Германия.