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Virtuelles Hausverbot
Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 GG) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 GG > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des BVerfG" (>Grundgesetzgerichts<) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet. Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im Besonderen die Artikel 12 u. 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Dienste der BRiD oder sonstiger Geheimdienste!
Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRiD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein >virtuelles Hausverbot< für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung...
Falls FB in irgendeiner Form rechtswidrig Zensur übt oder sperrt, bin ich auf VK wiederzufinden.