Engel & Völkers Mainz

Hopfengarten 10, Mainz, 55130
Engel & Völkers Mainz Engel & Völkers Mainz is one of the popular Real Estate located in Hopfengarten 10 ,Mainz listed under Real estate in Mainz ,

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More about Engel & Völkers Mainz

Engel & Völkers ist Deutschlands größtes bankenunabhängiges Maklerunternehmen und weltweit mit über 4.000 Mitarbeitern an mehr als 500 Standorten aktiv.

Unseren mainzer Shop finden Sie im Hopfengarten 10, von hier aus betreuen wir Mainz und die anliegenden Rhein-Main Gebiete. Auch gibt es uns in Eltville im Rheingau in der Marktstraße 1, unweit des Rheins, hier betreuen wir den Rheingau von Walluf bis nach Lorch und die anliegenden Taunusortschaften wie Bad Schwalbach, Schlangenbad, Heidenrod, Hünstetten, Hohenstein und Aarbergen. Weiterhin sind wir in Wiesbaden in der Rheinstraße/Ecke Wilhelmstraße, unweit des Kurparks zu finden. Betreuet werden Wiesbaden und die anliegenden Taunusortschaften wie Niedernhausen, Idstein, Taunusstein, Hünstetten und Hohenstein. Unsere benachbarten Büros in Groß-Gerau und Kelkheim sowie 20 weitere Standorte im Rhein-Main-Gebiet mit fast 300 Engel & Völkers-Mitarbeitern machen uns zu einem kompetenten Partner bei der Erfüllung Ihrer Immobilienwünsche. Sei es der Kauf, Verkauf und die Vermietung von Villen, Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen - unser engmaschiges Netwerk ermöglicht es uns, aus unseren zahlreichen vorgemerkten Suchkunden schnell den passenden Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie zu finden.

Die Nachfrage nach Immobilien in Mainz befindet sich auf einem sehr hohen Niveau. Eine hervorragend ausgeprägte Infrastruktur im Rhein-Main-Gebiet ermöglicht von Mainz aus ein schnelles Erreichen des Wirtschaftszentrums Frankfurt oder der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Gerne informieren wir Sie über unser Dienstleistungsangebot. Besuchen Sie uns in unserem Immobilienshop oder vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und ‑vermietung bleiben vorbehalten.

2.Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.

3.Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposee etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

4.Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

5.Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6.Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.

7.Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

8.Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

9.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10.Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

Stand: 30.11.2007

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