Wer verordnet Ergotherapie?
Ergotherapie kann von Ihrem Hausarzt oder vom Facharzt, z.B: Orthopäde, Chirurg, Neurologe
oder Kinderarzt verordnet werden. Die Behandlungsziele werden individuell abgestimmt und an die
Bedürfnisse des einzelnen Patienten angepasst.
Anwendungsbereiche
Orthopädie / Chirugie z.B.:
nach Brüchen im Bereich der oberen und unteren Extremitäten, Sehnenverletzungen, Amputationen
bei rheumatischen Erkrankungen und angeborenen Fehlbildungen
Neurologie z.B.:
nach Schlaganfällen, Schädel-Hirn-Traumata
Demenz
bei Multipler Sklerose und
Parkinson´scher Erkrankung
Psychatrisch z.B.:
bei Depressionen und Essstörungen
Suchterkrankungen
bei schizophrenen Erkrankungen
Pädiatrie / Kinderheilkunde z.B.:
bei Wahrnehmungs- und Entwicklungsstörungen
bei Lernstörungen und
ADS / ADHS
Behandlungsformen
Motorisch - funktionelle Behandlung
Schulung der Grob- und Feinmotorik
Schulung Kraft und Ausdauer
Training von Alltagsaktivitäten
Nutzung handwerklicher Tätigkeiten
Sensomotorisch - Perzeptive Behandlung
Koordinations- und Gleichgewichtstraining
Förderung der Wahrnehmung
Sensibilitätstraining
Psychisch- funktionelle Behandlung (Hirnleistungstraining)
Förderung der Gedächtnisleistungen
Verbesserung der Konzentration
Föderung der Handlungsplanung
Thermische Behandlung
Behandlungen mit Kälte und Wärme
Leistungen, die nicht von den Krankenkassen bezahlt werden:
Fußreflexzonentherapie
Dorntherapie / Breussmassage
Dyskalkulie / Rechenschwäche
Die Therapie erfolgt für pflichtversicherte und privatversicherte Patienten der
gesetzlichen Krankenkassen, sowie der Ersatzkassen nach ärtzlicher Verordnung.
In Abhängigkeit vom Krankheitsbild werden auch Hausbesuche durchgeführt.