Die Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung (nach AZAV) erfolgt zu den Ausbildungsabschlüssen:
Berufsfachschulausbildung - Altenpfleger/-in
Berufsbegleitende Qualifikationslehrgänge auf der Grundlage des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG)
- verantwortliche Pflegekraft nach SGB XI/V
- Praxisanleiter/-in sowie verschieden Tagesweiterbildungen für Pflegekräfte und verantwortliche Pflegefachkräfte auf Anfrage
Ausbildung zur/m Altenpfleger/-in
Ausbildungsdauer: 3 Jahre Vollzeit, Ausbildung im dualen System
Zugangsvoraussetzungen:
•Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung in der Altenpflege ist der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.
•Personen mit Hauptschulabschluss werden zugelassen, wenn sie eine anderweitige zweijährige Berufsausbildung nachweisen oder den Altenpflegehelfer- bzw. Krankenpflegehelferberuf erlernt haben.
•Die gesundheitliche Eignung muss gegeben sein und
•ein Träger der praktischen Ausbildung, mit dem ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird, ist als Kooperationspartner beteiligt